Der Schachverein Gamlitz steht wirtschaftlich auf gesunden Füßen. Um aber über den laufenden Meisterschaftsbetrieb hinaus unseren Vorstellungen, speziell was die Jugendarbeit und das Ausrichten von Veranstaltungen und Turnieren betrifft, gerecht werden zu können, sind wir auf die Unterstützung von Unternehmen und privaten Spendern angewiesen. Für Alle, die uns bereits bisher unterstützt haben, und die, die es in Zukunft tun möchten, haben wir eine gute Nachricht:
Alle Spenden auf unser Vereinskonto
Raiffeisenbank Gamlitz
Schachverein Gamlitz
IBAN: AT38 3809 4000 0000 5207
sind ab sofort und bis auf weiteres für den Spender steuerlich absetzbar.
Der Schachverein Gamlitz bedankt sich bei allen bisherigen und zukünftigen Spendern herzlich für Ihr Engagement für unseren schönen Sport!
Spendenbegünstigungsbescheid
gemäß § 4a Abs. 2 iVm Abs. 3 EstG 1988
Dem Antrag des Vereins Schachverein Gamlitz vom 24.09.2024 auf Feststellung der Erfüllung des § 4a Abs. 4 EstG 1988 wird stattgegeben und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 4a Abs. 4 EstG 1988 festgestellt. Dem Antragsteller wird mit Wirksamkeit ab 29.10.2024 die Spendenbegünstigung gemäß § 4a Abs. 4 EstG 1988 zuerkannt.
Privatspenden (für FinanzOnline Kunden)
Eine Datenübermittlung an das Finanzamt erfolgt durch den Schachverein Gamlitz. Dafür muss der Spender seinen Vor- und Zunamen, seine Wohnanschrift und sein Geburtsdatum dem Verein bekannt geben. Wir bitten Sie uns Ihre Daten an die E-Mail Adresse:
[email protected]
zu übermitteln. Damit erklären Sie sich mit der Datenübermittlung an das Finanzamt einverstanden und wünschen die automatische Berücksichtigung der Zuwendung als Sonderausgabe in Ihrer Steuerveranlagung.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, erfolgt die Übermittlung Ihrer Daten nur in FinanzOnline in einer eigens für diesen Datentransfer eingerichteten Vorlage.
Privatspenden (analoger Steuerausgleich)
Die Spendensumme kann vom Spender unter der Rubrik Sonderausgaben eingetragen werden. Bitte den Einzahlungsbeleg aufheben.
Spenden aus dem Betriebsvermögen (Spenden von Unternehmen)
Es erfolgt keine Weiterleitung der Daten des Spenders durch den Schachverein Gamlitz an das Finanzamt.
Die Spenden sind vom Spender in der Steuererklärung als Betriebsausgabe anzugeben.
Auf Verlangen des Finanzamtes ist die Spende vom Spender durch Belege (zB Quittung, Erlagschein, Kontoauszug) nachzuweisen. Benötigte Belege stellt Ihnen der Schachverein Gamlitz nach Erhalt der Zuwendung selbstverständlich auf Wunsch aus.
Sachspenden
Sachspenden sind beim Spender nur steuerlich abzugsfähig wenn diese aus dem Betriebsvermögen geleistet werden.
Eine genaue Bezeichnung und Identifikation der Sachzuwendung ist erforderlich.
Sammelbezeichnungen (zB Speisen, Getränke, Lebensmittel) sind nicht ausreichend. Sachzuwendungen werden im Rahmen der Spendenbestätigung durch den Spendenempfänger nicht bewertet.
Die Bewertung der Sachspende hat durch den Spender zu erfolgen.